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Rechtliche Fragen
 

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Rote Malven in Maisbach im Juli 2004

Rechtliche Fragen, auch zum Ehrenamt, Bürgerarbeit bzw. freiw. Engagement

 

Bürgerbeauftragter Hans-Ulrich Tzschaschel 2004

Hans-Ulrich Tzschaschel ist bei der Stadt "der Mann für alle Fälle". Ob Verlegung eines Papiercontainers, Bedarf an preiswertem Wohnraum oder Streitigkeiten mit der Verwaltung: der Bürgerbeauftragte hört zu, klärt auf und vermittelt. Und das äußerst erfolgreich, wie jetzt im Gemeinderat zu hören war. Dort legte der pensionierte Notar, der für einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2005 im Amt ist, seinen ersten Rechenschaftbericht vor und erhielt darauf quer durch alle Fraktionen ungeteilte Zustimmung und einhelliges Lob.

Recht, Billigkeit, Bürgernähe

"Das war ein ausgesprochen erfolgreiches Jahr, Hans-Ulrich Tzschaschel strahlt eine unglaubliche Ruhe aus", begeisterte sich Oberbürgermeisterin Beate Weber. Auch die Statistik untermauert den Erfolg des Bürgerbeauftragten: Im Dezember 2002 übernahm Tzschaschel das Amt von seinem Vorgänger mit 23 zu bearbeitenden Fällen, weitere 115 Fälle kamen bis Dezember 2003 hinzu. Davon wurden, so berichtete der Bürgerbeauftragte, 109 Fälle erledigt und zwar 44, das entspricht mehr als 40 Prozent, mit Erfolg. In weiteren 39 Fällen wurden Informationen gegeben oder Beratungen erteilt; ohne Erfolg blieben zehn Prozent der Fälle, allerdings sei es hier auch um unberechtigte Vorwürfe gegenüber städtischen Dienststellen gegangen, so der Bürgerbeauftragte.

Welche Bereiche beschäftigen den Bürgerbeauftragten am meisten? Soziale Angelegenheiten, Verkehrssachen und Baurecht, so war zu hören. Wie die Grundsätze "Recht, Billigkeit und Bürgernähe" ausgefüllt wurde, zeigte Hans-Ulrich Tzschaschel an einzelnen Fällen auf. Bei den Streitigkeiten eines Ehepaares mit den Stadtwerken konnte Tzschaschel ebenso eine einvernehmliche Lösung finden wie für einen Handwerksbetrieb in Neuenheim, der durch Tiefbauarbeiten zeitgleich mit der Brückenstraßensanierung wirtschaftlichen Schaden erlitten hatte, aus dem Unterstützungsfonds der Stadt aber kein Geld erhalten konnte.

Wie Tzschaschel berichtete, hält er in der Regel wöchentlich ein bis zwei Sprechtage ab; dabei erscheinen etwa vier bis sechs Besucher, für die sich der Bürgerbeauftragte viel Zeit nimmt. "Die Bürger haben oft ein großes Mitteilungsbedürfnis, viele sind mit ausführlichen Beratungen zufrieden", berichtete er. Mitunter trage auch eine Ortsbegehung zur Klärung des Sachverhalts bei; Tzschaschel betonte, dass er bei allen städtischen Ämtern und ihren Vertretern stets auf offene Ohren und eine große Kooperation gestoßen sei. Alle zwei Monate diskutiere er anstehende Fälle mit der Oberbürgermeisterin, die ihn in seiner Aufgabe aktiv unterstütze.

Interesse auch von anderen Städten

Obwohl das Büro des Bürgerbeauftragten keine Öffentlichkeitsarbeit im eigentlichen Sinn betreibe, haben sich im letzten Jahr die Städte Celle, Mainz und Konstanz detailliert über diese Einrichtung erkundigt; nach Konstanz wurde Tzschaschel eingeladen, vor dem Gemeinderat über seine Arbeit zu sprechen. Auch beim Tag der offenen Tür im Rathaus, bei dem der Bürgerbeauftragte im Dezember eine offene Sprechstunde angeboten hatte, hatten sich viele Bürger informiert und das Gespräch gesucht.

mehr zum Bürgerbeauftragten HD

Ingeborg Salomon , RNZ vom 23.3.2004

 

 

 

Platzverweise für Gewalttäter - Verein "HIATUS" zog Bilanz

In Heidelberg bisher 41 Platzverweise
Seit dem 1. August 2000 läuft in Heidelberg das Modellprojekt "Platzverweisverfahren", nach dem gegen so genannte Verursacher häuslicher Gewalt ein vorübergehender Platzverweis erteilt werden kann. Dies bedeutet, dass ein Gewalttäter (in der Regel immer ein Mann) die Wohnung des Opfers für einen befristeten Zeitraum nicht mehr betreten darf. Der Verein "HIATUS"(Hilfen und Angebote in Trennung und Scheidung) zog jetzt eine erste Bilanz des Modellversuchs und berichtete über das zum 1. Januar in Kraft getretene neue Gewaltschutzgesetz.

Nach Angaben von Polizeiobermeisterin Eiermann, die als Referentin eingeladen war, wurden der Polizeidirektion Heidelberg seit Beginn des Modellversuchs bis Mai 2002 genau 364 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet, davon 61 allein im Stadtbezirk Heidelberg. In 41 Fällen wurden Platzverweise von bis zu zehn Tagen ausgesprochen, wovon dann wiederum 15 um eine weitere Zehntagesfrist verlängert wurden. Die Betroffenen seien in allen sozialen Schichten anzusiedeln. Nach den Erfahrungen der Referentin gibt es in den oberen sozialen Schichten eine höhere Hemmschwelle, sich der Polizei anzuvertrauen.

Insgesamt wurde eine positive Zwischenbilanz gezogen: Die Täter würden sich zumeist an den Platzverweis halten. Laut Ulrike Schmidt-Aßmann, Richterin am Amtsgericht Heidelberg, liegt dessen Sinn wie auch beim Gewaltschutzgesetz nicht in einer Dauerlösung, sondern darin, die Gewaltspirale durch die Schaffung zeitlicher und räumlicher Distanz zu durchbrechen.

Überraschend berichtete die im Frauenhaus Heidelberg tätige Diplom-Sozialpädagogin Evi Hofmann, dass Frauenhäuser entgegen den Erwartungen seit Beginn des Modellversuchs nicht etwa entlastet worden seien, sondern im Gegenteil vermehrt Anfragen nach Aufnahme bekämen. Hofmann erklärt dies damit, dass häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit stärker thematisiert wird. Die 44 Frauenhäuser, in denen zurzeit 5000 Frauen Schutz suchen, könnten bei weitem nicht den Bedarf decken. Die Gemeinschaft und die Anonymität der Einrichtungen würden den Frauen einen zusätzlichen Schutz bieten, den auch das neue Gewaltschutzgesetz nicht in diesem Ausmaß gewährleisten könne.

Ursula Krieger, RNZ vom 13.7.2002, www.rnz.de

 

 

Mediation (Vermittlung) als Alternative zum Rechtsstreit

Ein evolutionärer Schritt zum menschlicheren Recht
Rechtsanwalt Hans Falke einer der Schrittmacher / Anwalts-Fortbildungsseminar

LENZKIRCH (BZ). „Jetzt gehe ich zum Anwalt“ sind häufig die Worte, mit denen Konfliktgegner eine Verhandlung abbrechen. Dies wird als Drohung verstanden und soll auch eine sein. Mancher Anwalt, von der (einseitigen) Sichtweise seines Mandanten überzeugt, tappt in die Falle. Eine Rechtsposition wird aufgebaut. Vor Gericht wird über den Konflikt nach komplexen Recht entschieden, gelöst ist er damit in den seltensten Fällen.

Vor zwei Jahren startete mit der Mediation ein evolutionärer Prozess hin zu einem menschlicheren Recht. Einer der Pioniere als Anwalt-Mediator ist Hans Falke aus Lenzkirch. Vor zwei Jahren hat er sich über die Deutsche Anwaltakademie in Wuppertal weitergebildet. Drei Fälle, in denen es um familiäre oder wirtschaftliche Auseinandersetzungen ging, hat Falke als „Streitschlichter“ außerhalb der Gerichtsschranken gelöst.

Es ist nachgewiesen, dass in Stresssituationen die entwicklungsgeschichtlich neuere Gehirnregion des Neokortex – Sitz der Vernunft – weitgehend ausgeschaltet bleibt. Beide Parteien hängen dem naiven Glauben an, ein Richter würde die eigene Rechtsposition teilen. Hat sich der Rauch des Kampfes verzogen, zeigt sich oft großer Schaden: Die Beziehung zum „Gegner“ ist zerstört. Selbst ein Sieg vor Gericht kann sich als Verlust darstellen. Und der Anwalt sieht sich in der Rolle des Brandstifters.

Dies soll sich ändern, meinen immer mehr Anwälte, die sich der „Mediation“ verschrieben haben.
Der Mediator (auf deutsch Vermittler) strukturiert und leitet die Verhandlung der Parteien, fällt aber selbst keine Entscheidung. Die Parteien tragen den Konflikt selbst aus und suchen eigenständig eine Lösung. Die Unterschiede zum Rechtsstreit sind erheblich: Die Parteien verschanzen sich nicht hinter (Rechts-) Positionen, vielmehr wird versucht, die Interessen zu klären. Mediation eignet sich dort, wo Parteien auf Dauer miteinander auskommen müssen: In der Familie, am Arbeitsplatz, am Bau, bei Mietverhältnissen, unter Nachbarn.

Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt und in die ab Januar 2002 geltende Zivilprozeßordnung aufgenommen. Das Gericht kann den Streitparteien eine außergerichtliche Schlichtung vorschlagen und dazu das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens anordnen. Mediation als kooperatives Verfahren ist sinnvoll, wenn beide Parteien dazu bereit sind. Verfolgt ein Gegner stur die Strategie der Konfrontation, muss dem mit Konfrontation begegnet werden. Und hier liegt das Novum: Statt gedankenlos das Heil im Kampf zu suchen, erweitern mehr und mehr Anwälte ihr strategisches Handwerkszeug, um bei Konfliktfällen prüfen zu können, ob nicht die oft kreativere Mediation bevorzugt werden sollte. Wenn es dann künftig heißt: „Jetzt gehe ich zum Anwalt“ sollte dies nicht mehr als Kampfansage verstanden werden, sondern als Angebot, gemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen.

In Lenzkirch findet eine Fortbildung von 14 Anwälten aus dem gesamten Bundesgebiet statt. Organisator ist Rechtsanwalt Hans Falke. Es geht um Systemdenken und spezielle Fragetechniken. Als Trainer fungieren zwei Dozenten der evangelischen Fachhochschule Freiburg. Die Teilnehmer kommen aus ganz Deutschland, am weitesten angereist ist ein Anwalt aus Rügen, ein anderer aus Hamburg. Diese sind angetan vom Beiprogramm: Eine Wanderung rund um und über den Feldberggipfel. Die nächste Veranstaltung im Frühjahr 2002 soll auf Rügen stattfinden.
Badische Zeitung vom 20.10.2001

 

 

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