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Naturschutzwarte im Raum Heidelberg
Zu neuen Naturschutzwarte wurden auf der Tagung
Adalbert Grießhaber, Gerhard Hornung, Dr. Claudia Jäger, Jens Kaltschmidt,
Erich Lehn, Michael Preusch und Ilge Wilhelm bestellt.
Die Arbeit der Naturschutzwarte ist im Naturschutzgesetz des Landes
Baden-Württembergs festgelegt. Danach können die unteren Naturschutzbehörden zur
Unterstützung einer sinnvollen und effektiven Naturschutzarbeit Personen damit
beauftragen, die Einhaltung wichtiger Vorschriften zum Schutz der Natur und
Landschaft zu kontrollieren. Die Naturschutzwarte teilen der Naturschutzbehörde
nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft mit und wirken an deren
Beseitigung mit. Sie sind außerdem verpflichtet, der Naturschutzbehörde
Verletzungen von Vorschriften im Bereich des Naturschutzrechts zu melden. Sie
müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Ausweis mit sich führen und auf
Verlangen vorzeigen. Die Naturschutzwarte sind auch dazu berechtigt, Personen,
die gegen das Naturschutzrecht verstoßen, zur Feststellung ihrer Personalien
anzuhalten.
Das Amt des Naturschutzwarts kann ausüben wer volljährig ist, in
Baden-Württemberg wohnt, die in seinem Aufgabenbereich erforderlichen
naturkundlichen Kenntnisse besitzt, die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen
zum Schutz der Natur und Landschaft kennt und mit den örtlichen Verhältnissen,
insbesondere den geschützten Gebieten und Gegenständen innerhalb des
Aufgabenbereichs, vertraut ist.
Vorschlagsberechtigt für die Bestellung einer Person zum Naturschutzwart sind
alle Heidelberger Naturschutzverbände und Naturschutzvereine (Bund für Umwelt-
und Naturschutz Deutschland, Naturschutzbund Deutschland, Heidelberger
Jägervereinigung, Heidelberger Anglergesellschaft, AG Wanderfalkenschutz,
Schwarzwaldverein, Odenwaldclub, Deutscher Alpenverein, Heidelberger
Biotopschutz) sowie der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg. Geeignete
Kandidaten, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich aber
auch selbst bei der unteren Naturschutzbehörde bewerben.
http://www.heidelberg.de/stadtblatt-alt/stbl4402/umwelt.htm

Heidelberger Wanderwege ab der Bergbahn-Station Königstuhl - Wanderführer
In Zusammenarbeit mit dem Schwarzwaldverein,
Ortsgruppe Heidelberg e. V., hat die Heidelberger Straßen- und Bergbahn AG (HSB)
einen Wanderführer: "Heidelberger Wanderwege ab der Bergbahn-Station Königstuhl"
erstellt.
Insgesamt 12 Wanderrouten zwischen 2,5 und 10 km ab der Bergbahn-Station
Königstuhl sind beschrieben. Alle Strecken enden direkt bzw. in der Nähe von
HSB-Haltestellen. Der Wanderführer, der bei der HSB unter der Telefonnummer
06221/513-2609, kostenlos angefordert werden kann, enthält auch Empfehlungen,
welche Strecken für den Familienausflug mit Kind und Kinderwagen und welche für
Senioren geeignet sind.
Darüber hinaus sind 18 Quellen und Brunnen im Bereich Königstuhl sowie die
schönsten Aussichtsplätze, die einen Blick auf Stadt und Land bieten, angegeben.
18.07.2000

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Schwarzwaldverein Heidelberg e.V., Kontakt,
Update: 15.01.07
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