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Erdgasleitung - Brief von Bernd Frauenfeld an Ruhrgas AG

Brief des Stadtteilvereinsvorsitzenden Bernd Frauenfeld an die Ruhrgas AG - Einwände gegen die geplante Erdgaseitung über Rohrbacher Gemarkung

Dr. Lenz
Im Hause EON Ruhrgas AG
Huttropstraße 60
45138 Essen


Stadtteilverein Rohrbach e.V., Rathausstr. 43, 69126 Heidelberg
Heidelberg, den 16.08.2004

Süddeutsche Erdgasleitung (SEL)
sogenannte Variante Leimen / Ost
betroffene Gemarkung Stadt Heidelberg – Stadtteil Robrbach


Sehr geehrter Herr Dr. Lenz,

in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Stadtteilvereins Rohrbach erlaube ich mir, ungeachtet der bereits stattgefundenen Kontakte mit Ihren Mitarbeitern, nunmehr auf der Ebene des Vorstandes noch einmal vorstellig zu werden. Ich gehe bei der Abfassung dieses Schreibens davon aus, dass Sie über die Einzelheiten der vorstehenden Problematik informiert sind, bzw. binnen kurzer Frist entsprechende Informationen erhalten können. Der Unterzeichner spricht ausdrücklich im Namen der Mitgliederversammlung des Stadtteilvereins Rohrbach einschließlich der diesem angeschlossenen Institutionen, wie sämtlichen in Rohrbach ansässigen Vereinen, Gruppen und Organisationen. In der Sache geht es mir um folgendes:

  • Ein bekanntlich abgeschlossenes Raumordnungsverfahren hatte zum Ergebnis, dass ursprünglich drei mögliche Trassenvarianten, die die Stadt Heidelberg betroffen hätten, überprüft wurden, wonach zwei Varianten übrig blieben. Die eine war und ist die uns tangierende Variante Leimen bzw. Ost.
  • In Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens war Ihnen sowie Ihren Mitbetreibern die Prüfung dieser übrig bleibenden Varianten in ihrer Machbarkeit und Verträglichkeit aufgegeben.
  • Sowohl gegenüber dem Regierungspräsidium als dem Entscheidungsträger, als auch gegenüber Ihrem Hause bzw. der Firma Wingas GmbH wurde zunächst auf schriftlichem Wege dargetan, weshalb die Variante Leimen aufgrund massiver Eingriffe in den hiesigen Kulturbereich nicht weiter zu verfolgen wäre.

Im Rahmen einer groß angelegten Demonstrationsveranstaltung vom 10.07.2004 unter Beteiligung der örtlichen und überörtlichen Medien hatten wir auch nach außen verdeutlicht, weshalb eine Akzeptanz weder heute noch morgen in Frage kommen kann.

  • Über die einhellige Ablehnung der Maßnahme in der gesamten Rohrbacher Bevölkerung befinden wir uns in uneingeschränktem Einvernehmen mit der Stadt Heidelberg, deren Gemeinderat einschließlich sämtlicher Fraktionen und Parteien.
    Diese Ablehnung geht dabei weit über den kommunalen Bereich vor Ort hinaus. Sämtliche Abgeordnete des Bundestages aus hiesigem Wahlbezirk sowie deren Kollegen und Kolleginnen aus dem Gremium des Landtags Baden-Württemberg haben entsprechende schriftliche Stellungnahmen an den Entscheidungsträger – das Regierungspräsidium Karlsruhe – übermittelt.
  • Ganz offensichtlich auf diese Initiative hin, erfolgten seitens Ihres Unternehmens und Ihrer Partner Gespräche, mir bekannt in jedem Falle mit dem Landtagsabgeordneten Herrn Pfisterer (CDU) sowie dessen Kollegen Wichmann (SPD). Ich hatte selbst Gelegenheit bei dem Gespräch mit Herrn Pfisterer und den Herren Exner sowie Maedge zugegen zu sein.
    Insbesondere den Inhalt dieses Gespräches sowie die dort geäußerte Bestimmtheit im Hinblick auf den laufenden Entscheidungsprozess zum Nachteil unseres Stadtteils nehme ich zum Anlass für dieses Schreiben.

Ich halte dabei fest, dass nach dem Willen des Raumordnungsverfahrens hier zunächst einmal jedenfalls zwei Varianten zur Weiterverfolgung anstanden. Nunmehr erfahre ich von Ihren Mitarbeitern, dass, aus welchen Gründen auch immer, als einzige Variante die sogenannte Variante Leimen weiter bearbeitet werde. Als Grund versucht man angebliche FFH-Festsetzungen auf der Alternativtrasse zu vermitteln. Dies im Übrigen ungeachtet der Tatsache, dass auch bei der uns betreffenden Variante solche Gebiete betroffen wären.
Sehr geehrter Herr Dr. Lenz, ich möchte mit aller Deutlichkeit davor warnen, die erheblichen und mit guten Argumenten geführten Bedenken der Rohrbacher Bevölkerung gewissermaßen mit einem Handstreich wegzuwischen. Noch einmal mache ich auf diesem Wege deutlich, dass eine Inanspruchnahme hiesiger Gemarkung wie nunmehr angeplant nicht vermittelbar ist und von sämtlichen, im Vorstehenden genannten Personen und Gruppierungen nicht hingenommen werden wird. Die Entwicklung der Dinge empfinde ich insbesondere deshalb als unerträglich, da mir bekannt ist, dass Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitbetreiber gegenüber dem Umweltdezernat der Stadt Heidelberg die Zusage gegeben haben, zu Beginn des Monats Oktober im Umweltausschuss die beiden betroffenen Varianten noch einmal noch einmal zu besprechen. In einer solchen Vorsprache sehe ich bei der nunmehr angeblichen Klarheit im Hinblick auf die Trassenwahl keinen Sinn. Auch diesbezüglich bitte ich – allerdings mit allem Nachdruck – noch einmal um eine Überprüfung Ihres Standpunktes.
Ich entnehme der Presse, dass seitens der Betreiber geplant sei, mit der entsprechenden Verlegung der Leitung noch zuzuwarten. Dies bringt unser Anliegen natürlich insofern keinen Schritt weiter, als ganz offensichtlich das Genehmigungsverfahren ausschließlich in unsere Richtung weiter betrieben wird. In der Begründung der zeitlichen Verschiebung wird nach den vorliegenden Presseinformationen angeführt, dass das bisherige Verfahren weitere Möglichkeiten der Trassenführung hervorgebracht hätte, die weiter im Einzelnen zu beleuchten wären. Wenn dem so ist, was ich begrüßen würde, dann halte ich allerdings eine Fortführung der Planfeststellung wie vorbeschrieben für nicht nachvollziehbar. Auch diesbezüglich bitte ich Sie um Überprüfung in der Sache.
Wir würden es ausdrücklich begrüßen, wenn die wann auch immer erfolgende Verlegung der Süddeutschen Erdgasleitung ohne Bemühung des Rechtsweges und ohne unliebsame Auseinandersetzung eine Lösung erfahren würde, die den sonst drohenden massiven Einschnitt in die Belange Rohrbachs obsolet machen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Frauenfeld, 1. Vorsitzender Stadtteilverein Heidelberg-Rohrbach, 16.08.2004

 

 

 

Klimaökologische Ausgleichsräume Rohrbach

Die im Bereich Müllenberg (A21) entstehende Hangkaltluft speist den Talkaltluftstrom im Kühlen Grund. Die daraus resultierenden klimaökologischen Positiveffekte (verbesserte Ventilation und Belüftung) kommen den Wirkungsräumen W60, W61 und W62 zugute. Die schmale, unbewaldete Hangzone entlang der Panoramastraße (Wiesen, Gärten - A20, A21) bildet den Übergangsbereich zwischen Bebauung und Wald. Nördlich des Hangeinschnittes Kühler Grund strömt die über den vegetationsbedeckten Flächen gebildete Kaltluft nach Westen und fördert in der angrenzenden Bebauung den Abbau bioklimatischer Belastungen (z.B. Schwüle). Die parallel zur Hangzone verlaufende Bebauung stellt ein Strö mungshindernis dar, so daß westlich der Von-der-Tann-Straße/Görresstraße der Einfluß der Hangkaltluft rasch abnimmt. Die im Bereich Müllenberg (A21) entstehende Hangkaltluft speist den Talkaltluftstrom im Kühlen Grund. Die daraus resultierenden klimaökologischen Positiveffekte (verbesserte Ventilation und Belüftung) kommen den Wirkungsräumen W60, W61 und W62 zugute. Über die Hangzone zwischen Rohrbach, Boxberg/Emmertsgrund und Leimen (A22, A23, A24 und A25) ergeben sich und im Bereich dieser Hangzone entwickeln sich bei austauscharmen Strahlungswetterlagen klimaökologische Positiveffekte, die in Rohrbach, Rohrbach-Hasenleiser und im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd zur Intensivierung der Ventilation und Verbesserung der Luftqaulität beitragen. Die Ausgleichsräume beeinflussen das lokale Ventilationsgeschehen sehr stark nach Sonnenuntergang. Sie wirken zum einen aktiv durch Kaltluftproduktion und Kaltluftabfluß, zum anderen passiv, indem sie als Zugbahnen der östlichen Regionalströmung funktionieren, die über den Freiflächen bis in den bodennahen Luftraum durchgreifen kann und damit den bodennahen Luftaustausch intensiviert. Die Bedeutung des landwirtschaftlich genutzten Freiraumes Hangäckerhöfe (A26) besteht in seiner Funktion als Durchlüftungszone bei östlichen Hang-abwinden und östlichen Regionalströmungen sowie als Regenerationsfläche für die aus südlicher Richtung über das Industriegebiet Leimen und das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd zuströmenden Luft. Die geringe Ausdehnung dieses Ausgleichsraumes in Nord-Süd-Richtung (ca. 400m) zwischen dem Wohngebiet Hasenleiser und dem Gewerbegebiet Rohrbach-Süd hat zur Folge, daß die klimaökologische Aktivwirkung im Vergleich zu den westlich angrenzenden Freiräumen geringer ist, dennoch erbringt der Ausgleichsraum klimaökologische Leistungen, durch die die Bebauung Hasenleiser sowohl thermisch als auch hinsichtlich des Ventilationsgeschehens positiv beeinflußt wird.

Quelle: http://www.heidelberg.de/umwelt/klima/h_klimas.htm 

 

 

Klimaökologische Wirkungsräume Rohrbach 

Wirkungsräume Rohrbach

Planungsempfehlungen Rohrbach
Das Gewerbe-/Industriegebiet Rohrbach (W50) umfaßt hauptsächlich das Firmengelände der Firma Furukawa. Die versiegelten Flächen und die großvolumigen Gebäude heizen sich bei sommerlichen Strahlungswetterlagen stark auf und bilden nach Sonnenuntergang aufgrund der langanhaltenden Überwärmung (hohe Wärmekapazität der festen Materialien nur langsam zurückgehende Oberflächentemperaturen) einen thermischen Störfaktor. So wurden bei Meßfahrten am 2.-3. 9. 1991 entlang der Fabrikstraße bis 2.8°C höhere Lufttemperaturen gemessen als im Bereich der Freizone nördlich von Kirchheim (Ausgleichsraum A38). Klimaökologische Positiveffekte ergeben sich nur durch die östlichen Regionalströmungen (-> verstärkte Ventilation) und über den Luftaustausch mit dem angrenzenden Ausgleichsraum Kirchheim-Nord (A38), der jedoch auf den Randbereich der Bebauung beschränkt bleibt (Gewerbegebiet Bosseldorn). Die Begrünung von Flachdächern und Wänden sowie zusätzliche grünordnerische Maßnahmen auf dem Gelände der Firma Furukawa würden zur Reduzierung der Wärmebelastung beitragen, die sich auch in der angrenzenden Wohnbebauung Rohrbach und Kirchheim positiv auswirken würde. Eine bessere Alternative wäre jedoch eine Nutzungsänderung in diesem Bereich, indem das Gelände der Firma Furukawa für grünordnerisch eingebundenen und damit klimaökologisch vorteilhafteren Wohnungsbau genutzt würde.
Die klimatische Situation im Umfeld des Wohngebietes Hasenleiser (W59) und des Neubaugebietes Rohrbach zwischen Karlsruher Straße und Leimer Straße Gewann See (W61) wird bei klimaökologisch relevanten Wetterlagen in der ersten Nachthälfte vorwiegend von der Ausgleichsströmung zwischen Odenwald und Rheingraben sowie von bodennahen Kaltluftabflüssen aus der östlich angrenzenden Hangregion bestimmt. Wesentliche Merkmale dieser östlichen Regionalströmung sind hohe Windgeschwindigkeiten im Hangbereich sowie verminderte nächtliche Abkühlung im Freiland und in der Bebauung infolge stärkerer Durchmischung der bodennahen Kaltluft mit wärmerer Höhenluft. Mit den östlichen Strömungen gelangt jedoch Frischluft aus dem Odenwald in die Bebauung Rohrbach/Rohrbach-Hasenleiser. Günstig wirken sich die südlich (Hangäckerhöfe) und südwestlich angrenzenden Freiräume auf die klimatische Situation aus. Vor allem in der zweiten Nachthälfte, wenn östliche Strömungen nachlassen und südliche zunehmen, kommt diesen Freiräumen erhöhte Bedeutung zu. Innerhalb des Wohngebietes Hasenleiser könnte die Begrünung von Flachdächern und Wänden (z.B. Internat. Gesamtschule, Sportzentrum, U.S.-Hospital) zur Verbesserung des Eigenklimas beitragen. Eine Erweiterung der Bebauung Rohrbach nach Süden (W61F) ist nicht zu empfehlen. Diese würde auf Kosten der Freizone südlich des Schleifweges geschehen, die Teil einer klimaökologisch bedeutsamen Ventilationsbahn ist, die sich vom Hangeinschnitt zwischen Boxberg und Emmertsgrund über den unteren Hangfuß bis zum Freiraum Hangäckerhöfe fortsetzt. Sie trägt vor allem bei windschwachen Strahlungs- und Übergangswetterlagen zur Belüftung der Bebauung westlich der Karlsruher Straße bei (Hasenleiser/Kirchheim-Süd) und ist auf Dauer auch im Bereich Hangäckerhöfe von Bebauung freizuhalten.
Die Wirkungsräume Ortszentrum Rohrbach (W60) und Talbebauung Kühler Grund (W62) umfassen neben der alten Ortskernbebauung vorwiegend Block- und Zeilenhausbebauung (W60) sowie Einzel- und Reihenhausbebauung (W62). Die Talbebauung und Teile des alten Ortszentrums von Rohrbach (Rathausstraße) liegen im Einflußbereich von Kaltluftabflüssen aus dem Tal Kühler Grund, das als Kaltluftsammel und Kaltluftabflußgebiet funktioniert. Die nächtlichen Kaltluftabflüsse und die bei Strahlungswetterlagen häufig zu beobachtende östliche Regionalströmung führen östlich der Karlsruher Straße zwischen Rathausstraße und Thorax-Klinik zu intensiver Belüftung und zum Abbau thermischer und lufthygienischer Belastungen. Ungünstig wirkt sich jedoch die dichte Bebauung und das geringe Grünvolumen im Wirkungsraum W60 aus. Vor allem westlich der Karlsruher Straße kommt es sowohl am Tag als auch in der Nacht zu klimatischen Belastungssituationen. Auch zukünftig sollten keine baulichen Erweiterungen im Talbereich Kühler Grund und entlang der Hangzone zwischen Gewann Müllenberg und Gewann Hofweinberg erfolgen, damit die Ausgleichsräume A22 und A21 in der gegenwärtiigen Ausdehnung bis zur oberen Hangzone erhalten bleiben.
Das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd (W66) ist durch großvolumige Gebäudekomplexe, ausgedehnte befestigte Flächen und breite Straßen gekennzeichnet. Der Vegetationsanteil beschränkt sich auf Straßenbegleitgrün und Randbegrünung an den Grundstücksgrenzen. Die versiegelten Flächen erwärmen sich tagsüber sehr stark und geben in der Nacht die ge speicherte Wärme nur langsam wieder ab. Hangabwinde und die östliche Regionalströmung führen bei austauscharmen Strahlungswetterlagen zu verstärkter Ventilation und somit zum Abbau bioklimatischer/lufthygienischer Belastungen. Günstig wirken sich dabei die breiten Straßenzüge in Ost-West-Richtung aus, die als Belüftungsbahnen innerhalb der Bebauung funktionieren. Der Luftaustausch mit dem nördlich angrenzenden Freiraum Hangäckerhöfe ist durch den Damm der Bundesstraße-B3 gestört. Mit einer Erweiterung des Gewerbegebietes Rohrbach-Süd nach Westen (Wirkungsraum W66D), den Wohngebietserweiterungen in Kirchheim-Süd (W55B und W55F) und der Neutrassierung der B535 (Rampe B535/B3) wird sich der Übergang vom südlichen Ausgleichsraum A27 zum Freiraum Hangäckerhöfe ungünstiger darstellen. Die Neigung zu Kaltluftstagnation in dem gekammerten Ausgleichsraum Hangäckerhöfe wird zunehmen, was zu weiterer Beeinträchtigung des bodennahen Luftaustausches mit der Bebauung Ha senleiser und Kirchheim-Süd führen kann. Bei neutrassierter B535 würden die baulichen Erweiterungen des Gewerbegebietes, sofern diese auf den Bereich östlich der B3 beschränkt bleiben und den Damm bzw. die Rampe nicht wesentlich überragen, zwar keine gravierenden zusätzlichen Störungen des bodennahen Strömungsgeschehens bewirken, es ist aber mit thermischen Negativeffekten durch den Verlust von Vegetationsflächen und zunehmender Oberflächenversiegelung zu rechnen. Damit innerhalb der Neubebauung ein günstiges Eigenklima entstehen kann, sollte die GRZ auf 0.5 begrenzt werden. Außerdem sind umfangreichere grünordnerische Maßnahmen zu realisieren als in der bestehenden Bebauung, indem auch Dach- und Wandflächen in diese Maßnahmen einbezogen werden. Die internen Ventilationsbahnen in Form der Ost-West verlaufenden Straßen sollten sich in der vorhandenen Breite auch im neuen Teilbereich fortsetzen. Erweiterungen über die B3 hinaus nach Westen oder Norden sind aus klimaökologischer Sicht nicht denkbar.

Quelle: http://www.heidelberg.de/umwelt/klima/h_klimas.htm 

 

 

 

Planausschnitt: Klima-Ausgleichsräume Rohrbach

 

  ©  by heidelberg-rohrbach.de,  info@heidelberg-rohrbach.de, Update: 17.08.04