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Erdgasleitung - Brief von Bernd Frauenfeld an Ruhrgas AG
Brief des Stadtteilvereinsvorsitzenden Bernd
Frauenfeld an die Ruhrgas AG - Einwände
gegen die geplante Erdgaseitung über Rohrbacher Gemarkung
Dr. Lenz
Im Hause EON Ruhrgas AG
Huttropstraße 60
45138 Essen
Stadtteilverein Rohrbach e.V., Rathausstr. 43, 69126 Heidelberg
Heidelberg, den 16.08.2004
Süddeutsche Erdgasleitung (SEL)
sogenannte Variante Leimen / Ost
betroffene Gemarkung Stadt Heidelberg – Stadtteil Robrbach
Sehr geehrter Herr Dr. Lenz,
in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des
Stadtteilvereins Rohrbach erlaube ich mir, ungeachtet der bereits
stattgefundenen Kontakte mit Ihren Mitarbeitern, nunmehr auf der Ebene des
Vorstandes noch einmal vorstellig zu werden. Ich gehe bei der Abfassung dieses Schreibens
davon aus, dass Sie über die Einzelheiten der vorstehenden Problematik
informiert sind, bzw. binnen kurzer Frist entsprechende Informationen
erhalten können. Der Unterzeichner spricht ausdrücklich im Namen der
Mitgliederversammlung des Stadtteilvereins Rohrbach einschließlich der
diesem angeschlossenen Institutionen, wie sämtlichen in Rohrbach ansässigen
Vereinen, Gruppen und Organisationen. In der Sache geht es mir um folgendes:
- Ein bekanntlich abgeschlossenes
Raumordnungsverfahren hatte zum Ergebnis, dass ursprünglich drei mögliche
Trassenvarianten, die die Stadt Heidelberg betroffen hätten, überprüft
wurden, wonach zwei Varianten übrig blieben. Die eine war und ist die uns
tangierende Variante Leimen bzw. Ost.
- In Vorbereitung des
Planfeststellungsverfahrens war Ihnen sowie Ihren Mitbetreibern die Prüfung
dieser übrig bleibenden Varianten in ihrer Machbarkeit und Verträglichkeit
aufgegeben.
- Sowohl gegenüber dem Regierungspräsidium
als dem Entscheidungsträger, als auch gegenüber Ihrem Hause bzw. der
Firma Wingas GmbH wurde zunächst auf schriftlichem Wege dargetan, weshalb
die Variante Leimen aufgrund massiver Eingriffe in den hiesigen
Kulturbereich nicht weiter zu verfolgen wäre.
Im Rahmen einer groß angelegten
Demonstrationsveranstaltung vom 10.07.2004 unter Beteiligung der örtlichen
und überörtlichen Medien hatten wir auch nach außen verdeutlicht, weshalb
eine Akzeptanz weder heute noch morgen in Frage kommen kann.
- Über die einhellige Ablehnung der Maßnahme
in der gesamten Rohrbacher Bevölkerung befinden wir uns in uneingeschränktem
Einvernehmen mit der Stadt Heidelberg, deren Gemeinderat einschließlich sämtlicher
Fraktionen und Parteien.
Diese Ablehnung geht dabei weit über den kommunalen Bereich vor Ort
hinaus. Sämtliche Abgeordnete des Bundestages aus hiesigem Wahlbezirk
sowie deren Kollegen und Kolleginnen aus dem Gremium des Landtags Baden-Württemberg
haben entsprechende schriftliche Stellungnahmen an den Entscheidungsträger
– das Regierungspräsidium Karlsruhe – übermittelt.
- Ganz offensichtlich auf diese Initiative
hin, erfolgten seitens Ihres Unternehmens und Ihrer Partner Gespräche,
mir bekannt in jedem Falle mit dem Landtagsabgeordneten Herrn Pfisterer
(CDU) sowie dessen Kollegen Wichmann (SPD). Ich hatte selbst Gelegenheit
bei dem Gespräch mit Herrn Pfisterer und den Herren Exner sowie Maedge
zugegen zu sein.
Insbesondere den Inhalt dieses Gespräches sowie die dort geäußerte
Bestimmtheit im Hinblick auf den laufenden Entscheidungsprozess zum
Nachteil unseres Stadtteils nehme ich zum Anlass für dieses Schreiben.
Ich halte dabei fest, dass nach dem Willen
des Raumordnungsverfahrens hier zunächst einmal jedenfalls zwei Varianten
zur Weiterverfolgung anstanden. Nunmehr erfahre ich von Ihren Mitarbeitern,
dass, aus welchen Gründen auch immer, als einzige Variante die sogenannte
Variante Leimen weiter bearbeitet werde. Als Grund versucht man angebliche
FFH-Festsetzungen auf der Alternativtrasse zu vermitteln. Dies im Übrigen
ungeachtet der Tatsache, dass auch bei der uns betreffenden Variante solche
Gebiete betroffen wären.
Sehr geehrter Herr Dr. Lenz, ich möchte mit
aller Deutlichkeit davor warnen, die erheblichen und mit guten Argumenten
geführten Bedenken der Rohrbacher Bevölkerung gewissermaßen mit einem
Handstreich wegzuwischen. Noch einmal mache ich auf diesem Wege deutlich,
dass eine Inanspruchnahme hiesiger Gemarkung wie nunmehr angeplant nicht
vermittelbar ist und von sämtlichen, im Vorstehenden genannten Personen und
Gruppierungen nicht hingenommen werden wird. Die Entwicklung der Dinge empfinde ich
insbesondere deshalb als unerträglich, da mir bekannt ist, dass Ihr
Unternehmen sowie Ihre Mitbetreiber gegenüber dem Umweltdezernat der Stadt
Heidelberg die Zusage gegeben haben, zu Beginn des Monats Oktober im
Umweltausschuss die beiden betroffenen Varianten noch einmal noch einmal zu
besprechen. In einer solchen Vorsprache sehe ich bei der nunmehr angeblichen
Klarheit im Hinblick auf die Trassenwahl keinen Sinn. Auch diesbezüglich
bitte ich – allerdings mit allem Nachdruck – noch einmal um eine Überprüfung
Ihres Standpunktes.
Ich entnehme der Presse, dass seitens der
Betreiber geplant sei, mit der entsprechenden Verlegung der Leitung noch
zuzuwarten. Dies bringt unser Anliegen natürlich insofern keinen Schritt
weiter, als ganz offensichtlich das Genehmigungsverfahren ausschließlich in
unsere Richtung weiter betrieben wird. In der Begründung der zeitlichen
Verschiebung wird nach den vorliegenden Presseinformationen angeführt, dass
das bisherige Verfahren weitere Möglichkeiten der Trassenführung
hervorgebracht hätte, die weiter im Einzelnen zu beleuchten wären. Wenn
dem so ist, was ich begrüßen würde, dann halte ich allerdings eine Fortführung
der Planfeststellung wie vorbeschrieben für nicht nachvollziehbar. Auch
diesbezüglich bitte ich Sie um Überprüfung in der Sache.
Wir würden es ausdrücklich begrüßen, wenn
die wann auch immer erfolgende Verlegung der Süddeutschen Erdgasleitung
ohne Bemühung des Rechtsweges und ohne unliebsame Auseinandersetzung eine Lösung
erfahren würde, die den sonst drohenden massiven Einschnitt in die Belange
Rohrbachs obsolet machen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Frauenfeld,
1. Vorsitzender Stadtteilverein Heidelberg-Rohrbach, 16.08.2004
Klimaökologische
Ausgleichsräume Rohrbach
Die im Bereich Müllenberg (A21) entstehende
Hangkaltluft speist den Talkaltluftstrom im Kühlen Grund. Die daraus
resultierenden klimaökologischen Positiveffekte (verbesserte Ventilation
und Belüftung) kommen den Wirkungsräumen W60, W61 und W62 zugute. Die
schmale, unbewaldete Hangzone entlang der Panoramastraße (Wiesen, Gärten
- A20, A21) bildet den Übergangsbereich zwischen Bebauung und Wald.
Nördlich des Hangeinschnittes Kühler Grund strömt die über den
vegetationsbedeckten Flächen gebildete Kaltluft nach Westen und fördert
in der angrenzenden Bebauung den Abbau bioklimatischer Belastungen (z.B.
Schwüle). Die parallel zur Hangzone verlaufende Bebauung stellt ein Strö
mungshindernis dar, so daß westlich der Von-der-Tann-Straße/Görresstraße
der Einfluß der Hangkaltluft rasch abnimmt. Die im Bereich Müllenberg
(A21) entstehende Hangkaltluft speist den Talkaltluftstrom im Kühlen
Grund. Die daraus resultierenden klimaökologischen Positiveffekte
(verbesserte Ventilation und Belüftung) kommen den Wirkungsräumen W60,
W61 und W62 zugute. Über die Hangzone zwischen Rohrbach, Boxberg/Emmertsgrund
und Leimen (A22, A23, A24 und A25) ergeben sich und im Bereich dieser
Hangzone entwickeln sich bei austauscharmen Strahlungswetterlagen
klimaökologische Positiveffekte, die in Rohrbach, Rohrbach-Hasenleiser
und im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd zur Intensivierung der Ventilation und
Verbesserung der Luftqaulität beitragen. Die Ausgleichsräume
beeinflussen das lokale Ventilationsgeschehen sehr stark nach
Sonnenuntergang. Sie wirken zum einen aktiv durch Kaltluftproduktion und
Kaltluftabfluß, zum anderen passiv, indem sie als Zugbahnen der
östlichen Regionalströmung funktionieren, die über den Freiflächen bis
in den bodennahen Luftraum durchgreifen kann und damit den bodennahen
Luftaustausch intensiviert. Die Bedeutung des landwirtschaftlich genutzten
Freiraumes Hangäckerhöfe (A26) besteht in seiner Funktion als
Durchlüftungszone bei östlichen Hang-abwinden und östlichen
Regionalströmungen sowie als Regenerationsfläche für die aus südlicher
Richtung über das Industriegebiet Leimen und das Gewerbegebiet
Rohrbach-Süd zuströmenden Luft. Die geringe Ausdehnung dieses
Ausgleichsraumes in Nord-Süd-Richtung (ca. 400m) zwischen dem Wohngebiet
Hasenleiser und dem Gewerbegebiet Rohrbach-Süd hat zur Folge, daß die
klimaökologische Aktivwirkung im Vergleich zu den westlich angrenzenden
Freiräumen geringer ist, dennoch erbringt der Ausgleichsraum
klimaökologische Leistungen, durch die die Bebauung Hasenleiser sowohl
thermisch als auch hinsichtlich des Ventilationsgeschehens positiv
beeinflußt wird.
Quelle: http://www.heidelberg.de/umwelt/klima/h_klimas.htm
Klimaökologische
Wirkungsräume Rohrbach
Wirkungsräume Rohrbach
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Planungsempfehlungen
Rohrbach |
Das
Gewerbe-/Industriegebiet Rohrbach (W50) umfaßt hauptsächlich das
Firmengelände der Firma Furukawa. Die versiegelten Flächen und die
großvolumigen Gebäude heizen sich bei sommerlichen
Strahlungswetterlagen stark auf und bilden nach Sonnenuntergang
aufgrund der langanhaltenden Überwärmung (hohe Wärmekapazität
der festen Materialien nur langsam zurückgehende Oberflächentemperaturen)
einen thermischen Störfaktor. So wurden bei Meßfahrten am 2.-3. 9.
1991 entlang der Fabrikstraße bis 2.8°C höhere Lufttemperaturen
gemessen als im Bereich der Freizone nördlich von Kirchheim
(Ausgleichsraum A38). Klimaökologische Positiveffekte ergeben sich
nur durch die östlichen Regionalströmungen (-> verstärkte
Ventilation) und über den Luftaustausch mit dem angrenzenden
Ausgleichsraum Kirchheim-Nord (A38), der jedoch auf den Randbereich
der Bebauung beschränkt bleibt (Gewerbegebiet Bosseldorn). |
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Die
Begrünung von Flachdächern und Wänden sowie zusätzliche grünordnerische
Maßnahmen auf dem Gelände der Firma Furukawa würden zur
Reduzierung der Wärmebelastung beitragen, die sich auch in der
angrenzenden Wohnbebauung Rohrbach und Kirchheim positiv auswirken würde.
Eine bessere Alternative wäre jedoch eine Nutzungsänderung in
diesem Bereich, indem das Gelände der Firma Furukawa für grünordnerisch
eingebundenen und damit klimaökologisch vorteilhafteren Wohnungsbau
genutzt würde. |
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Die
klimatische Situation im Umfeld des Wohngebietes Hasenleiser (W59)
und des Neubaugebietes Rohrbach zwischen Karlsruher Straße und
Leimer Straße Gewann See (W61) wird bei klimaökologisch relevanten
Wetterlagen in der ersten Nachthälfte vorwiegend von der
Ausgleichsströmung zwischen Odenwald und Rheingraben sowie von
bodennahen Kaltluftabflüssen aus der östlich angrenzenden
Hangregion bestimmt. Wesentliche Merkmale dieser östlichen
Regionalströmung sind hohe Windgeschwindigkeiten im Hangbereich
sowie verminderte nächtliche Abkühlung im Freiland und in der
Bebauung infolge stärkerer Durchmischung der bodennahen Kaltluft
mit wärmerer Höhenluft. Mit den östlichen Strömungen gelangt
jedoch Frischluft aus dem Odenwald in die Bebauung
Rohrbach/Rohrbach-Hasenleiser. Günstig wirken sich die südlich (Hangäckerhöfe)
und südwestlich angrenzenden Freiräume auf die klimatische
Situation aus. Vor allem in der zweiten Nachthälfte, wenn östliche
Strömungen nachlassen und südliche zunehmen, kommt diesen Freiräumen
erhöhte Bedeutung zu. |
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Innerhalb
des Wohngebietes Hasenleiser könnte die Begrünung von Flachdächern
und Wänden (z.B. Internat. Gesamtschule, Sportzentrum,
U.S.-Hospital) zur Verbesserung des Eigenklimas beitragen. Eine
Erweiterung der Bebauung Rohrbach nach Süden (W61F) ist nicht zu
empfehlen. Diese würde auf Kosten der Freizone südlich des
Schleifweges geschehen, die Teil einer klimaökologisch bedeutsamen
Ventilationsbahn ist, die sich vom Hangeinschnitt zwischen Boxberg
und Emmertsgrund über den unteren Hangfuß bis zum Freiraum Hangäckerhöfe
fortsetzt. Sie trägt vor allem bei windschwachen Strahlungs- und Übergangswetterlagen
zur Belüftung der Bebauung westlich der Karlsruher Straße bei
(Hasenleiser/Kirchheim-Süd) und ist auf Dauer auch im Bereich Hangäckerhöfe
von Bebauung freizuhalten. |
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Die
Wirkungsräume Ortszentrum Rohrbach (W60) und Talbebauung Kühler
Grund (W62) umfassen neben der alten Ortskernbebauung vorwiegend
Block- und Zeilenhausbebauung (W60) sowie Einzel- und
Reihenhausbebauung (W62). Die Talbebauung und Teile des alten
Ortszentrums von Rohrbach (Rathausstraße) liegen im Einflußbereich
von Kaltluftabflüssen aus dem Tal Kühler Grund, das als
Kaltluftsammel und Kaltluftabflußgebiet funktioniert. Die nächtlichen
Kaltluftabflüsse und die bei Strahlungswetterlagen häufig zu
beobachtende östliche Regionalströmung führen östlich der
Karlsruher Straße zwischen Rathausstraße und Thorax-Klinik zu
intensiver Belüftung und zum Abbau thermischer und lufthygienischer
Belastungen. Ungünstig wirkt sich jedoch die dichte Bebauung und
das geringe Grünvolumen im Wirkungsraum W60 aus. Vor allem westlich
der Karlsruher Straße kommt es sowohl am Tag als auch in der Nacht
zu klimatischen Belastungssituationen. |
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Auch
zukünftig sollten keine baulichen Erweiterungen im Talbereich Kühler
Grund und entlang der Hangzone zwischen Gewann Müllenberg und
Gewann Hofweinberg erfolgen, damit die Ausgleichsräume A22 und A21
in der gegenwärtiigen Ausdehnung bis zur oberen Hangzone erhalten
bleiben. |
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Das
Gewerbegebiet Rohrbach-Süd (W66) ist durch großvolumige Gebäudekomplexe,
ausgedehnte befestigte Flächen und breite Straßen gekennzeichnet.
Der Vegetationsanteil beschränkt sich auf Straßenbegleitgrün und
Randbegrünung an den Grundstücksgrenzen. Die versiegelten Flächen
erwärmen sich tagsüber sehr stark und geben in der Nacht die ge
speicherte Wärme nur langsam wieder ab. Hangabwinde und die östliche
Regionalströmung führen bei austauscharmen Strahlungswetterlagen
zu verstärkter Ventilation und somit zum Abbau
bioklimatischer/lufthygienischer Belastungen. Günstig wirken sich
dabei die breiten Straßenzüge in Ost-West-Richtung aus, die als
Belüftungsbahnen innerhalb der Bebauung funktionieren. Der
Luftaustausch mit dem nördlich angrenzenden Freiraum Hangäckerhöfe
ist durch den Damm der Bundesstraße-B3 gestört. |
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Mit
einer Erweiterung des Gewerbegebietes Rohrbach-Süd nach Westen
(Wirkungsraum W66D), den Wohngebietserweiterungen in Kirchheim-Süd
(W55B und W55F) und der Neutrassierung der B535 (Rampe B535/B3) wird
sich der Übergang vom südlichen Ausgleichsraum A27 zum Freiraum
Hangäckerhöfe ungünstiger darstellen. Die Neigung zu
Kaltluftstagnation in dem gekammerten Ausgleichsraum Hangäckerhöfe
wird zunehmen, was zu weiterer Beeinträchtigung des bodennahen
Luftaustausches mit der Bebauung Ha senleiser und Kirchheim-Süd führen
kann. Bei neutrassierter B535 würden die baulichen Erweiterungen
des Gewerbegebietes, sofern diese auf den Bereich östlich der B3
beschränkt bleiben und den Damm bzw. die Rampe nicht wesentlich überragen,
zwar keine gravierenden zusätzlichen Störungen des bodennahen Strömungsgeschehens
bewirken, es ist aber mit thermischen Negativeffekten durch den
Verlust von Vegetationsflächen und zunehmender Oberflächenversiegelung
zu rechnen. Damit innerhalb der Neubebauung ein günstiges
Eigenklima entstehen kann, sollte die GRZ auf 0.5 begrenzt werden.
Außerdem sind umfangreichere grünordnerische Maßnahmen zu
realisieren als in der bestehenden Bebauung, indem auch Dach- und
Wandflächen in diese Maßnahmen einbezogen werden. Die internen
Ventilationsbahnen in Form der Ost-West verlaufenden Straßen
sollten sich in der vorhandenen Breite auch im neuen Teilbereich
fortsetzen. Erweiterungen über die B3 hinaus nach Westen oder
Norden sind aus klimaökologischer Sicht nicht denkbar. |
Quelle: http://www.heidelberg.de/umwelt/klima/h_klimas.htm
Planausschnitt:
Klima-Ausgleichsräume Rohrbach
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Update: 17.08.04
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